Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Marktgemeinderats

Beschluss zu TOP 4

Die Jahresrechnung 2014 des Marktes Thalmässing wird festgestellt und die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) wird erteilt. Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes des Haushaltsjahres 2014 war jederzeit gewährleistet. Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon durch frühere Beschlüsse erfolgt ist, hiermit gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt

Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt